Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Anwendung SPIELWERK, betrieben von Sebastian Dirscherl (im Folgenden „Anbieter“). Vertragspartner ist der Verein, für den ein Zugang eingerichtet wird (im Folgenden „Verein“). SPIELWERK richtet sich ausschließlich an Vereine und deren Verantwortliche, nicht an Verbraucher.
2. Leistung
SPIELWERK erstellt aus den Daten des Vereins Grafiken zum Spieltag – Matchday, Startelf, Anpfiff, Tor, Halbzeit und Endstand – und veröffentlicht sie auf Wunsch als Story auf dem verbundenen Instagram-Konto des Vereins. Spieltermine werden aus dem öffentlichen Spielplan des Verbands übernommen.
Der Funktionsumfang kann weiterentwickelt werden. Ein Anspruch auf einzelne Funktionen oder auf eine bestimmte Gestaltung besteht nicht.
3. Zugang und Konto
Der Verein benennt die Personen, die Zugang erhalten. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugang erlangt haben, ist das Passwort unverzüglich zu ändern und der Anbieter zu informieren.
4. Pflichten des Vereins
Der Verein sichert zu, dass er für alle Inhalte, die er einstellt, die nötigen Rechte besitzt. Das betrifft insbesondere:
- Namen, Rückennummern und Fotos von Spielerinnen und Spielern,
- bei Minderjährigen zusätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten,
- Vereinswappen, auch die der gegnerischen Vereine,
- Sponsorenlogos und eigene Vorlagen.
Der Verein ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für diese Inhalte. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich im Auftrag; es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
Der Verein stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass eingestellte Inhalte Rechte verletzen.
5. Instagram
Für die Veröffentlichung verbindet der Verein sein eigenes Instagram-Konto. Dafür gelten zusätzlich die Bedingungen von Meta. Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, ob Meta eine Veröffentlichung annimmt, verzögert oder ablehnt, und schuldet daher keinen Veröffentlichungserfolg.
6. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen, Störungen beim Hostinganbieter oder bei Meta können zu Unterbrechungen führen. Automatisch geplante Veröffentlichungen können dadurch ausfallen; der Verein bleibt für seine Außendarstellung selbst verantwortlich.
7. Preise und Zahlung
Der Verein wählt bei der Bestellung zwischen zwei Abrechnungsarten: monatlich für jeweils einen Kalendermonat oder pro Saison für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
Der Preis richtet sich nach dem Umfang der Nutzung und wird dem Verein vor der Bestellung in einem Angebot in Textform genannt. Mit der Bestellung gilt der dort genannte Preis für die gewählte Abrechnungsart als vereinbart.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Der monatliche Betrag wird zu Beginn des Monats berechnet, der Saisonbetrag zu Beginn der Saison. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
Beginnt oder endet die Nutzung innerhalb eines Abrechnungszeitraums, wird anteilig nach angefangenen Monaten abgerechnet.
Gerät der Verein mit einer Zahlung in Verzug, wird er einmal gemahnt. Bleibt die Zahlung danach weitere 14 Tage aus, kann der Zugang gesperrt werden, bis der offene Betrag beglichen ist. Die Daten des Vereins bleiben während einer Sperre erhalten und werden nicht gelöscht.
Preisänderungen werden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Verein bis zum Wirksamwerden, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt, ohne dass der neue Preis fällig wird.
SPIELWERK richtet sich an Vereine als Organisationen und nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangene Reichweite oder ausgebliebene Veröffentlichungen.
Der Verein ist für eine eigene Sicherung seiner Inhalte verantwortlich; der Export steht in der Anwendung jederzeit bereit.
9. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen – bei monatlicher Abrechnung zum Ende eines Kalendermonats, bei Abrechnung pro Saison zum Ende der laufenden Saison (30. Juni). Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Verein trotz Mahnung länger als sechs Wochen mit der Zahlung im Rückstand ist oder wiederholt Rechte Dritter verletzt.
Nach Beendigung werden die Daten des Vereins gelöscht, sobald keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Vor der Beendigung sollte der Verein seinen Datenexport herunterladen; er steht in der Anwendung jederzeit bereit.
10. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden dem Verein in der Anwendung angezeigt und müssen bestätigt werden, bevor die Nutzung fortgesetzt werden kann. Jede Bestätigung wird mit Fassung und Zeitpunkt festgehalten.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Verein Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.